Inklura Teilhabeberatung

Spezialisierte Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im Landkreis Fulda

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung (körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen). Ziel der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist es, eine bestmögliche individuelle Entwicklung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und eine altersentsprechend möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Je nach Art der Beeinträchtigungen, Hilfebedarf und Zielsetzung können unterschiedliche Kostenträger in Frage kommen (z.B. Jugendamt, Sozialamt, Krankenkasse). Die konkreten Unterstützungsmaßnahmen werden auf Grundlage des individuellen Bedarfs unter Berücksichtigung der Wünsche der leistungsberechtigten Person ermittelt.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen alle Lebensbereiche. Dazu gehören z.B. Unterstützung bei der Teilhabe am sozialen Leben, Integration in der Kita, Ermöglichung der Schulbildung, Förderung der Mobilität und Kommunikation, Gewährung von Assistenzleistungen sowie die Übernahme von Kosten für Hilfsmittel, therapeutische Maßnahmen und heilpädagogische Förderung.

Beispiel Schulbegleitung



Ein Schüler kann durch seine Beeinträchtigungen daran gehindert sein, das pädagogische Angebot der Schule zu erreichen. Die Teilhabe kann durch eine Assistenzkraft, die den Schüler während dem Unterricht im erforderlichen Umfang begleitet, unterstützt werden. Es sind keine bestimmten Maßnahmen vorgegeben, sondern die Ausgestaltung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und kann sehr vielfältig sein.
Die Unterstützung kann nicht nur im Unterricht erfolgen, sondern auch den Schulweg, Hausaufgabenassistenz, Ferienkontakte und sonstige Maßnahmen umfassen, die erforderlich sind, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Darüber hinaus können Hilfsmittel (insbesondere als Leistung der Krankenkasse) die Teilhabe am Unterricht fördern.

Themenseite Schulbegleitung

Wenn die Leistung nach Antragstellung behördlich bewilligt wird, wählt der Schüler zusammen mit den Eltern einen Dienstleister aus, der eine geeignete Assistenzkraft zur Verfügung stellt. Der Dienstleister erhält die Vergütung durch den Kostenträger, z.B. das Jugendamt. Diese Form wird als Sachleistung bezeichnet. Auf Antrag wird die Leistung alternativ als Persönliches Budget gewährt, woraus sich Vorteile ergeben können.

Persönliches Budget

Mit dem Persönlichen Budget erhält der Leistungsberechtigte einen Geldbetrag, mit dem die erforderlichen Unterstützungsleistungen selbst eingekauft werden können. Es soll dazu beitragen, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihnen mehr Flexibilität und Kontrolle über ihre Unterstützung zu geben.
Typische Teilhabeleistungen für junge Menschen, die über ein Persönliches Budget finanziert werden können, sind z.B. persönliche Assistenz in der Kita, Schule und für Freizeitaktivitäten, Heil- und Hilfsmittel, Frühförderung, Therapien, Intensivpflege. Vorrausetzung zur Gewährung eines Persönlichen Budgets ist der Abschluss einer Zielvereinbarung mit der zuständigen Behörde, in der die Höhe der Geldzahlungen sowie Regelungen zur Nachweisführung und Qualitätssicherung festgelegt werden. Die Inhalte der Zielvereinbarung werden zwischen leistender Behörde und dem Empfänger des Budgets ausgehandelt.
Ein Persönliches Budget ist nur eine andere Leistungsform, so dass man keine Mehrleistungen erhält. Durch die höhere Flexibilität, die Möglichkeit zur passgenaueren Unterstützung und die größere Selbstbestimmung, kann jedoch unter Umständen eine höhere Qualität der Leistungen erreicht werden. Zur Finanzierung von Assistenzleistungen ergeben sich im Wesentlichen zwei Varianten:

Arbeitgebermodell



Die Person mit Behinderung stellt die Assistenzkraft selbst an und wird damit zum Arbeitgeber, wodurch eine hohe Flexibilität erreicht werden kann, aber auch alle Arbeitgeberpflichten zu übernehmen sind. Vorteile können sich vor allem durch eine passgenauere Auswahl durch selbst gestaltete Bewerbungsverfahren, Weisungsbefugnis und individuellere Absprachen bei Ausführung der Leistungen ergeben.
Der Bezieher des Budgets trägt die Verantwortung für alle Pflichten, die mit der Rolle als Arbeitgeber einhergehen (z.B. Lohnabrechnung, Abführung von Sozialabgaben und Steuern). Hierzu kann die erforderliche Unterstützung, z.B. durch ein Steuerbüro, auch eingekauft werden. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung und Organisation des Persönlichen Budgets entstehen, lassen sich als Bedarf geltend machen und können in die monatlichen Geldzahlungen mit eingerechnet werden.
Oftmals besteht die Herausforderung darin, alle finanziellen Bedarfe zu erkennen und die Berücksichtigung im Budget zu erreichen. Der durch die Behörde an die Person mit Behinderung zu zahlende Betrag wird im Voraus ermittelt und monatlich ausgezahlt. Auch minderjährige Leistungsberechtige werden zum Arbeitgeber. Die Sorgeberechtigten handeln jedoch in deren Vertretung.

Dienstleistungsmodell



In diesem Modell erhält der Leistungsberechtige einen monatlichen Geldbetrag, womit die Leistung von Dienstleistern oder Honorarkräften eingekauft werden kann. Der Dienstleister stellt die Rechnung direkt an die zu unterstützende Person. Im Vergleich zur Sachleistung, bei der die Vergütung durch die Behörde gezahlt wird, kann sich durch die Rolle als Einkäufer die Position des Leistungsberechtigten verbessern. Im Vergleich zum Arbeitgebermodell entsteht erheblich weniger Verwaltungsaufwand für den Bezieher des Budgets, aber möglicherweise auch weniger Flexibilität.

Unsere Meinung:

Durch Leistungen der Eingliederungshilfe lässt sich eine vielfältige und umfassende Unterstützung erreichen. Leider besteht hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Möglichkeiten der Ausgestaltung nach unserer Erfahrung oft eine große Unkenntnis.
Das Persönliche Budget ist nicht unbedingt in jedem Fall geeignet. Je nach Einzelfall kann es bei guter Vorbereitung aber einen immensen Mehrwert bieten, so dass es sich lohnt mit dem Thema auseinanderzusetzen. Obwohl es schon seit 15 Jahren ein Rechtsanspruch auf diese Leistungsform gibt, ist die Möglichkeit trotz der vielen Vorteile noch immer sehr unbekannt.
Wir möchten Leistungsberechtigte dabei helfen, die Potentiale des Persönlichen Budgets zu erkennen und begleitend bei der Umsetzung kostenfrei zu unterstützen:

  • Einrichtung des Budgets
  • Bedarfsermittlung
  • Kalkulation
  • Verhandlungen mit Kostenträgern
  • Zielvereinbarung

Rechtsberatung können wir nicht anbieten.

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