Was ist die Aufgabe einer Schulbegleitung?
Wenn ein Schüler durch seine Beeinträchtigungen daran gehindert ist, das pädagogische Angebot der Schule wahrzunehmen, kann die Teilhabe mit Hilfe einer Assistenzkraft erreicht werden, die den Schüler begleitet und die erforderliche Unterstützung leistet.
Es sind keine bestimmten Maßnahmen vorgegeben, sondern die Ausgestaltung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und kann sehr vielfältig sein. Typische Tätigkeiten sind beispielsweise:
- Unterstützung bei der Kommunikation und bei dem Aufbau von sozialen Kontakten
- Förderung der Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsfokussierung und Motivation
- Unterstützung bei der Arbeitsorganisation und Erläutern von Arbeitsaufträgen
- Hilfe bei der Verwendung von Hilfsmitteln und Arbeitsmaterialien
- Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen
- Unterstützung bei lebenspraktischen Aufgaben und der Mobilität
Bestandteil der möglichen Leistungen sind auch pädagogische Hilfen. Tätigkeiten, die den Kernbereich der pädagogischen Aufgaben der Schule, wie Vermittlung der Lerninhalte und sonderpädagogische Förderung betreffen, sind jedoch den Lehrkräften vorbehalten. Allerdings sichern Assistenzkräfte die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte ab und unterstützen flankierend, so dass sich ein großer Umfang an möglichen Unterstützungsleistungen ergibt, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch oder dessen Vorbereitung stehen.
Was sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Teilhabeassistenz für den Schulbesuch?
Es muss ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder SGB IX bestehen, in dem eine (drohende) Behinderung vorliegt.
Eine Behinderung besteht, wenn der junge Mensch durch eine Beeinträchtigung von einer Abweichung des alterstypen Gesundheitszustands betroffen ist und zusätzlich Teilhabebeeinträchtigungen bestehen oder drohen.
Mögliche Beeinträchtigungen können sein:
- psychisch (z.B. Autismus, ADHS, Angststörung)
- geistig (z.B. kognitiv und intellektuell)
- körperlich
- Sinnesbeeinträchtigungen (z.B. Störung des Seh- oder Hörvermögens)
In Verbindung mit Teilhabebeeinträchtigungen ergibt sich im rechtlichen Sinne eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung. Zudem sind Hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Teilhabe sowohl einstellungsbedingte Barrieren (Vorurteile, Ablehnung, Ängste, fehlendes Verständnis) als auch umweltbedingte Barrieren (baulich, technisch) zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss die Maßnahme geeignet und erforderlich sein.
Wo stellt man einen Antrag für eine Schulbegleitung in Fulda?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der betroffenen Person (Stadt oder Landkreis Fulda). Beispielsweise ist im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Fulda bei Leistungsberechtigten mit ausschließlich seelischer Behinderung (wie z.B. Autismus) das Jugendamt in Fulda zuständig. In anderen Fällen der Fachdienst Soziale Leistungen als Träger der Eingliederungshilfe. Für medizinische Leistungen in der Schule ist üblicherweise die Krankenkasse zuständig. Wenn der Antrag bei einem nicht zuständigen Leistungsträger eingeht, muss dieser den Antrag weiterleiten oder den Fall selbst übernehmen.
In welchen Schulformen ist der Einsatz möglich?
Da Menschen mit Behinderung nicht von der Teilhabe an Bildung ausgeschlossen werden können, ist die Unterstützung durch eine Teilhabeassistenz in allen Schulformen möglich (Regelschulen, Förderschulen, Privatschulen). Dies beinhaltet auch vorbereitende Maßnahmen wie beispielsweise der Besuch einer Vorklasse oder unter bestimmten Bedingungen auch Ganztagsangebote der Schulen.
In welchem Umfang kann eine Teilhabeassistenz zur Verfügung stehen?
Der erforderliche Bedarf wird durch die Behörde ermittelt. Es kann eine vollumfängliche Unterstützung in Form der Begleitung bei sämtlichen Unterrichtsstunden und während dem Schulweg als auch nur einzelne Schulstunden vorgesehen werden. Darüber hinaus kann ein Assistenzbedarf für die Erledigung der Hausaufgaben, Klassenfahrten und Ausflüge festgestellt werden sowie viele weitere Maßnahmen, die dazu beitragen, den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Welche Qualifikation benötigt eine Assistenzkraft?
Im Rahmen der Bedarfsermittlung stellt die Behörde die erforderliche Qualifikation der Schulbegleitung fest. Je nach Einzelfall werden qualifizierte Fachkräfte als auch geeignete Kräfte ohne besondere berufliche Qualifikation eingesetzt.
Müssen sich die Eltern an den Kosten beteiligen?
Für Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung wird von den Eltern kein Beitrag erhoben. Sind medizinische Leistungen in Form häuslicher Krankenpflege (Behandlungspflege) in der Schule erforderlich, werden die Kosten ebenfalls vollständig durch den Leistungsträger übernommen. Dies betrifft auch die Kosten für eventuell erforderliche Hilfsmittel (z.B. Kommunikationshilfen, spezielle Software, Tafelkamera).
Durch wen wird eine Assistenzkraft bereitgestellt?
Die Behörden unterhalten Verträge mit Dienstleistern, die eine Assistenzkraft im bewilligten Umfang bereitstellen. Im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts kann der Dienstleister selbst ausgewählt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Nutzung des Persönlichen Budgets, wodurch der Leistungsberechtigte Geldzahlungen erhält, um eine Assistenzkraft selbst zu beschaffen.
Welche Möglichkeiten bietet das Persönliche Budget?
Die Zahlungen der Kostenträger erfolgen bei dem Persönlichen Budget nicht an einen Dienstleister, sondern der Betrag wird direkt an den Leistungsberechtigten ausgezahlt. Dadurch kann dieser als Arbeitgeber selbst eine Assistenzkraft anstellen oder die Leistung bei einem Dienstleister als echter Kunde einkaufen. Es ergibt sich dadurch ein Höchstmaß an Flexibilität und Selbstbestimmung, denn der Leistungsberechtigte befindet sich als Arbeitgeber oder Einkäufer in einer besseren Position und kann dadurch möglicherweise die Maßnahmen stärker an die eigenen Bedürfnisse anpassen.
Das Persönliche Budget kann auch in Anspruch genommen werden, wenn es sich bei der leistungsberechtigten Person um ein Kind handelt. In diesem Fall handeln die Eltern in dessen Vertretung.
Weitere Informationen: Themenseite Persönliches Budget
Unser kostenfreies Beratungsangebot im Bereich Schulbegleitung:
- Unterstützung bei der Erkennung von Bedarfen
- Aufzeigen der möglichen Ausgestaltung von Maßnahmen
- Entwicklung ganzheitlicher Teilhabekonzepte
- Unterstützung bei der Antragsstellung und Begleitung bei der Durchsetzung individueller Ansprüche
- Rechtsberatung können wir nicht anbieten
Im Zusammenhang der Schulbegleitung sind viele Aspekte zu beachten. Wir empfehlen eine frühzeitige Antragsstellung und diese gründlich vorzubereiten, wobei wir Sie gerne unterstützen.
Ergänzende Informationen: Themenseite Freizeitassistenz