Assistenzleistungen zur Unterstützung von jungen Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe sind vor allem in Form der Schulbegleitung bekannt. Personen mit Behinderung haben aber in allen relevanten Lebensbereichen wie Menschen ohne Behinderung Anspruch auf Unterstützung, so auch in der Freizeit, um diese aktiv zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Durch die Bereitstellung einer persönlichen Assistenzkraft sind je nach Bedarf vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten zur Förderung der Teilhabe und der Inklusion denkbar.
In welchen Lebensbereichen kann beispielsweise eine Unterstützung erfolgen?
- Sportliche Veranstaltungen (Training, Kurse, Wettbewerb)
- Soziale Kontakte (Freunde besuchen, Anbahnung von neuen Kontakten)
- Unterricht (Musizieren, Reiten, Sportkurse)
- Kulturelle Veranstaltungen (Kino, Konzert, Theater, Diskothek)
- Persönlicher Lebensbereich (Gefühlsverarbeitung, Liebe, Partnerschaft, Sexualität)
- Ausflüge, Reisen, Urlaub, Ferienfreizeit
- Einkaufen
- Spielen
Welche Arten von unterstützenden Tätigkeiten sind beispielsweise denkbar?
- Fördernde Maßnahmen: Motivation, Stärkung von Selbstvertrauen und Selbstständigkeit, Vertrauensbildung
- Kompensatorische Tätigkeiten (Hilfen zur Mobilität und zur Kommunikation)
- Ermittlung von Interessen und Wünschen
- Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten
- Planung und Organisation der Freizeitgestaltung
- Wegbegleitung
- Nutzung von Hilfsmitteln
- Pflegerische Hilfen
Wo stellt man einen Antrag für eine Freizeitassistenz in Fulda?
Je nach Wohnort bei der Stadt oder dem Landkreis Fulda, wonach sich die Zuständigkeit zusätzlich nach der Behinderungsart differenziert. In dem Zuständigkeitsbereich des Landkreises Fulda ist bei Leistungsberechtigten mit ausschließlich seelischer Behinderung (wie z.B. Autismus oder ADHS) das Jugendamt in Fulda zuständig. In anderen Fällen der Fachdienst Soziale Leistungen als Träger der Eingliederungshilfe. Geht der Antrag bei einem nicht zuständigen Leistungsträger ein, ist dieser verpflichtet, den Antrag weiterzuleiten oder den Fall selbst zu übernehmen.
Welche Unterschiede bestehen zu Leistungen der Pflegeversicherung?
Oftmals sehen sich Eltern der Situation ausgesetzt, Leistungen der Pflegeversicherung, wie z.B. die Verhinderungspflege für eine Begleitung ihres Kindes in der Freizeit zu verwenden, die eigentlich in andere Weise genutzt werden könnten. Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht vorrangig gegenüber der Eingliederungshilfe in Anspruch zu nehmen. Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um die zielgerichtete Leistung zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Durch die Betreuung in der Freizeit kann auch eine Entlastung der Eltern entstehen, was jedoch nicht das vorrangige Ziel der Leistung ist.
Welche Kosten fallen für eine Freizeitassistenz für Kinder mit Behinderung an?
Die Kostenheranziehung entscheidet sich nach Art der Behinderung, weil danach unterschiedliche Zuständigkeiten bzw. Leistungsgesetze maßgeblich sind. Für junge Menschen mit ausschließlich seelischer Behinderung (z.B. Autismus, emotionale Störung, neurotische Erkrankungen) mit Zuständigkeit des Jugendamtes fällt für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII kein Eigenbeitrag an. Bei allen anderen Behinderungsarten und Kombinationen, die zu dem leistungsberechtigten Personenkreis nach SGB IX gehören, wird im Bereich der sozialen Teilhabe grundsätzlich Einkommen und Vermögen der Eltern berücksichtigt, wobei hohe Freibeträge bestehen. Allerdings gelten auch hier je nach Teilhabebedarfen, Zielsetzung und den Umständen des Einzelfalls einige Ausnahmen von der Kostenheranziehung, so dass sich die Frage nicht pauschal beantworten lässt.
Welche berufliche Qualifikation muss eine Assistenzkraft besitzen?
Die Anforderungen an die Assistenzkraft werden durch die Bedarfsermittlung des Leistungsträgers ermittelt. Fördernde Tätigkeiten als Leistung zur sozialen Teilhabe zur Anleitung und Befähigung der leistungsberechtigten Person werden durch Fachkräfte erbracht. Umfasst der Assistenzbedarf lediglich kompensatorische Tätigkeiten, können geeignete Assistenzkräfte ohne besondere berufliche Qualifikation eingesetzt werden.
Wie erhält man an eine Assistenzkraft?
Der Kostenträger unterhält Verträge mit Dienstleistern, die Assistenzkräfte im bewilligten Umfang bereitstellen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der pauschalen Geldleistung und des Persönlichen Budgets, wodurch die leistungsberechtigte Person Geldzahlungen erhält um eine Assistenzkraft selbst zu beschaffen.
Welche Möglichkeiten bietet das Persönliche Budget?
Bei dem Persönlichen Budget leistet der Kostenträger die erforderlichen Zahlungen nicht an einen Dienstleister, sondern direkt an die leistungsberechtige Person. Dadurch kann diese als Arbeitgeber selbst eine Assistenzkraft anstellen oder die Leistung bei einem Dienstleister als echter Kunde einkaufen. Dadurch ergibt sich ein Höchstmaß an Flexibilität und Selbstbestimmung, denn der Leistungsberechtigte befindet sich als Arbeitgeber oder Einkäufer in einer besseren Position und kann dadurch möglicherweise die Maßnahmen stärker an die eigenen Bedürfnisse anpassen.
Das Persönliche Budget kann auch in Anspruch genommen werden, wenn es sich bei der leistungsberechtigten Person um ein Kind handelt. In diesem Fall handeln die Eltern in dessen Vertretung.
Weitere Informationen: Themenseite Persönliches Budget